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Kindeswohl: §§8a, 8b SGB VIII; BuKiSchG.
1.6

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung §§8a,8b SGB VIII
                  sowie Bundeskinderschutzgesetz

Fortbildung nach §8a SGB VIII sowie Bundesskinderschutzgesetz - die Veranstaltungen im Frühling sind ausgebucht. 



Informationen zur Online-Veranstaltung

Die Fortbildung wird an zwei Tagen umgesetzt.

 

Bei einem Wechsel in Online werden wir die Veranstaltung auf drei Tage mit je 6 Unterrichtseinheiten verschieben.
Damit sind die Inhalte sicher verortet. Alle sonst installierten Übungen und Diskussionen finden im Livemodus statt. Sie haben die meiste Zeit eine live moderierende Person als Gegenüber. Einige Blöcke werden online gereicht, die Sie sich in Ihrer selbst gestalteten Zeit anschauen können.

Diese Basisveranstaltung vermittelt Ihnen die rechtlich notwendigen und grundlegenden Basis-Informationen zu §8a,8b SGB VIII sowie Bundeskinderschutzgesetz.

Sie richtet sich vornehmlich an pädagogisches und psychologisches Personal aus Jugendhilfeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Kliniken und Beratungsstellen. Wir bieten ebenso Fortbildungen für Einrichtungen an, die nach der Präventionsordnung der Katholischen Kirche arbeiten, als auch Sondereinrichtungen wie Musikschulen oder Sportvereine.
Gerne übernehmen wir auch Ihre Grundausbildung beispielsweise in der Ausbildung von Tagespflegepersonen oder Kitamitarbeitenden.
Sprechen Sie uns an, damit wir Ihre Bedarfe und Rahmenbedingungen klären und entsprechend berücksichtigen können.

Inhalte der Veranstaltung


  • Rechtliche Grundlagen
  • Formen von Kindeswohlgefährdung
  • Erkennungsmerkmale von Kindeswohlgefährdung
  • Wo beginnt Kindeswohlgefährdung und was sind "ungünstige Erziehungsbedingungen"
  • Handlungsleitlinien für den Fall, dass Sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten
  • Unterstützungsangebote des Jugendamtes, die Insoweit erfahrene Fachkraft
  • Das Recht auf Beratung
  • Datenschutzrichtlinien für den Umgang mit persönlichen Daten
  • Dokumentation von auffälligen Hinweisen
  • Elterngespräche in schwierigen Situationen führen
  • Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und anderen Kooperationspartnern

Zeiten und Kosten

Zeiten

Aktuell wird diese Veranstaltung nicht durchgeführt.

Kosten

Die Veranstaltung kann nur komplett gebucht werden. Die Kosten belaufen sich über alle Termine auf insgesamt 398,00 Euro pro Person.
*Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
*Die Veranstaltung entspricht den Vorgaben des § 8a SGB VIII, dem Bundeskinderschutzgesetz sowie den Richtlinien der Präventionsordnung der Katholischen Kirche.

Teilnahmebescheinigung

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Hierzu ist es notwendig, dass Sie zu den Selbstlerneinheiten einen kurzen Fragebogen beantworten.

Herr Frau








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