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Teilhabe: BTHG, §35a SGB VIII.
1.6

Teilhabe §35a SGB VIII und BTHG nach SGB IX

Die Fortbildung ist leider ausgebucht. 

1. Termin: 09. und 10. März 2023
2. Termin: 20. und 21. April 2023

Der neue Durchgang startet im November 2023

Gemeinsam erarbeiten wir die Grundlagen der Einschätzung zur Teilhabeeinschätzung.
Die Hintergründe, ob nach § 35a SGB VIII oder BTHG durch den ICF im SGB IX basiert, bilden dabei nur den jeweiligen rechtlichen Rahmen für grundsätzliche Fragestellungen.

  • Für Mitarbeitende der Jugendämter stellen wir dabei die klare Abgrenzung zu HzE-Einschätzungen in den Vordergrund als auch die Verzahnung zu HzE*. Bedeutsam sind ebenso die Schnittstellen zu klinischen Diagnosen und zu den Schnittstellen der Sozialämtern
  • Für Mitarbeitende der Sozialämter sind die Besonderheiten der Entwicklungspsychologie im Gegensatz zur Teilhabeeinschätzung bei Erwachsenen unerlässlich. Ebenso die Schnittstelle zu den Jugendämtern, die in sehr vielen Teilhabebeeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielen. Gerade wenn es ebenfalls um HzE-Fallfragestellungen geht oder die Diagnostik nicht ganz eindeutig ist.


*HzE= Hilfen zur Erziehung

Wir erschließen uns die Komplexität der Fallfragestellungen und Zuständigkeiten


In der Praxis der Eingliederungshilfe der Jugendhilfe nach §35a SGB VIII können eine Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen und fachlichen Anforderungen auftreten. Die Fälle sind hier tatsächlich nicht immer klar oder könnten auch unter besseren Bedingungen der HzE (Hilfe zur Erziehung) zugeordnet werden. Das sieht aus der Perspektive des Sozialamtes ganz ähnlich aus.

Anhand konkreter Fallfragestellungen betrachten wir sowohl eindeutige Beispiele als auch Fallsituationen, die uneindeutig sind und viel Spielraum zur Bewertung bieten.

Typische Fallfragestellungen zu Teilhabebeeinträchtigungen


In der Regel sind jedoch die Anliegen häufig ähnlich, wenn es sich um den §35a SGB VIII handelt. Die Abgrenzung beziehungsweise das gemeinsame Wirken durch die Teilhabeförderung UND der Hilfe zur Erziehung ist auch hier wichtig zu verstehen und anzuwenden.

Wir werden in der Fortbildung daher auf die Klarheit der Fallfragestellungen großen Wert legen und uns vor allem auf die Konstellationen fokussieren, die an der Schnittstelle zu Jugendhilfe und Eingliederungshilfe liegen und aus unserer Erfahrung heraus zu besonders kniffeligen Entscheidungen führen.

Inhalte

Die Veranstaltung vermittelt daher die Grundlagen der diagnostischen Einschätzungen mit den häufigsten Fallfragestellungen beider Hilfeformen. Wir arbeiten in der Veranstaltung praxisorientiert anhand konkreter Fälle.
Der Einsatz unterschiedlicher Medien, insbesondere auch von Filmmaterial mit Praxisbeispielen ermöglicht eine leichte und angenehme Arbeitsform.
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie jeweils zwei eigene Praxisbeispiele* zur Bearbeitung mitbringen (bei denen Sie keine Diagnose kennen müssen, also keine Beispiele, bei denen Ihnen alles klar ist).

Inhaltliche Ausrichtung in Stichworten:

  • Das Bundesteilhabegesetz in seinen Grundzügen und zu erwartende inklusive Lösungsansätze
  • Rechtliche Grundlagen der Eingliederungshilfe
  • Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe
  • Diagnostische Grundlagen
  • Klassifikationssysteme ICD-10(11)und ICF in den Grundzügen
  • Feststellung der Abweichung der seelischen Gesundheit
  • spezifische und häufige Anlässe und Störungen wie Bindungsstörungen, AD(H)S, Asperger Autismus, Essstörungen
  • zweigliedriges Verfahren: Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
  • Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit zu Hilfen zur Erziehung (HzE)
  • Eingliederungshilfe für junge Volljährige

 

*Die Praxisbeispiele müssen anonymisiert und pseudonymisiert werden.
   
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Termine, Kosten und Rahmenbedingungen


 


 

Termine
1. Termin: 09. und 10. März 2023
2. Termin: 20. und 21. Aril 2023


Ort
Oldenburg (in Oldenburg)
Straßburger Str. 6
Teilnehmende
mind. 8 Personen*, max. 12 Personen (aufgrund der Coronaverordnungen können aktuell nur 12 Personen teilnehmen.)
Unterrichtseinheiten (UE)
je 16 UE pro Modul
Veranstaltungszeiten
Start am 18. Januar 2021 um 9:30 Uhr
Ende am 19. Januar 2020 um 17:15 Uhr

Kosten pro Modul (2 Tage á 8 UE), inklusive Verpflegung*** 480,00 Euro

Die Module  können nur als gesamte Einheit gebucht werden.

* Der Veranstalterin obliegt es bei weniger als 6 Anmeldungen zur Veranstaltung, die Veranstaltung abzusagen.
** Bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen aufgrund der Coronapandemie hat die Veranstalterin als auch die angemeldeten Teilnehmenden die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung. Dies gilt auch für kurzfristige Stornierungen. Maßgeblich für diese Regelung sind die offiziellen Empfehlungen und Vorgaben zur Versammlung mehrerer Personen. Dies kann auch regional bedingt sein.
***Verpflegung: leichtes Frühstück, Mittagessen (vegetarisch und Sonderverpflegung möglich), Nachmittagssnack, Getränke. Abendessen ist nicht enthalten)

Teilnahmebescheinigung
Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung

Angebote: Inhouse oder Anmeldung zur Veranstaltung


Sie können diese Veranstaltung auch als Inhouseveranstaltung buchen oder sich in einer Veranstaltung von uns als Einzelperson oder (kleine) Gruppe anmelden.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das  unten stehende Kontaktformular ist hierfür hilfreich. Bitte tragen Sie auch ein, für welchen Träger Sie tätig sind. Danke schön.

Wir freuen uns auf Sie.

Herr Frau








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