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Vom BTHG Bundesteilhabegesetz zur inklusiven Jugendhilfe

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt und stellt die Behindertenhilfe der öffentlichen Träger als auch die Leistungsanbieter vor große Aufgaben der Umstrukturierung.

Auch die Kinder- und Jugendhilfe wirken als zuständiger Rehabilitationsträgerim Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) und sind verpflichtet, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Regelungen der dritten Reformstufe in der Praxis umzusetzen.

Wir begleiten Sie bei diesen Veränderungsprozessen zu den Schlagworten

  • Bedarfsermittlung
  • Zuständigkeitsklärung
  • Eingliederungshilfe
  • Ganzheitlichkeit
  • Inklusion
  • Teilhabe, SGB VIII - Reform
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG)