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Infos: Gesundheitsvorsorge.
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Regelungen bei Veranstaltungen

Die Umsetzung von Veranstaltungen steht weiterhin unter dem Motto der gesundheitlichen Vorsorge

Nach der einschränkenden Zeit von Corona genießen wir es, uns frei bewegen zu können, ohne Masken Fortbildungen oder Supervisionen umsetzen, Hände zu schütteln und sogar zusammen zu singen, wenn wir dies wollten. Was für eine wunderbar, wiedererlangte Freiheit.

Wir haben aus dieser Zeit auch gelernt, insgesamt besser auf Schutzmaßnahmen und Gesundheitsvorsorge zu achten, so dass wir auch weiterhin Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen installiert haben. Bitte lesen Sie dazu unsere Regelungen bei Veranstaltungen.

Regelungen bei Veranstaltungen

  • Bitte waschen Sie sich auch weiterhin Ihre Hände gründlich, wenn Sie Gruppenveranstaltungen besuchen.
  • Personen, die Symptome körperlicher Infektionserkrankungen jeglicher Art haben, können leider nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Hierzu gehören auch z.B. stärkerer Schnupfen, Husten oder Bindehautentzündungen. Die Selbsteinschätzung der betroffenen Person, um welche Art von Infekt es sich hier handeln könnte oder ob dies ansteckend sein könnte, ist dabei nicht ausreichend, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Personen, die dennoch zur Veranstaltung kommen, können aufgefordert werden, die Veranstaltung zu verlassen, wenn sie deutliche Infektionsanzeichen zeigen wie Husten, Fließschnupfen etc. 
  • Teilnehmenden, die sich leicht erkältet fühlen wie Halskratzen, leichter Schnupfen oder leichter Husten etc., bitten wir darum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um andere Teilnehmende und die Referent*innen nicht anzustecken. Danke schön für Ihr Verständnis.
  • Die Veranstalter*innen und die Person, die die Veranstaltung umsetzt, ist gehalten und berechtigt, diese Regelungen und Konsequenzen umzusetzen.

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